Rechtsanwältin Conrad
Wie berechnen Sie, ob der Lebensunterhalt nach § 5 AufenthG gesichert ist?
Aktualisiert: 6. Okt. 2018

Formel zur Errechnung des monatlichen Bruttolohns:
Stundenlohn × Stunden, die in der Woche gearbeitet werden × 13 : 3
= monatlicher Bruttolohn
Der Regelsatz nach dem Sozialgesetzbuch liegt für eine alleinstehende Person im Jahr 2018 bei 416,00 €. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nach allen Abzügen, die gleich folgen werden, noch 416,00 € zur freien Verfügung haben muss.
Vom Nettogehalt müssen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft, also die jeweilig Miete, abgezogen werden.
Vom Nettogehalt müssen bei alleinstehender Person weitere 100,00 € abgezogen werden (sog. Erwerbstätigenfreibetrag)
Vom Nettogehalt müssen weitere Freibeträge in Höhe von maximal 230,00 € abgezogen werden
Es können weitere Abzüge hinzukommen, z. B Unterhaltsleistungen, etc.
Eine Beispielrechnung für ein Bruttogehalt von 1.360,00 € monatlich bei Lohnsteuerklasse I einer allein stehenden Person:
Nettogehalt: 1.030,81 €
-100,00 € Freibetrag
-230,00 € max. weitere Freibeträge
= 700,81 €
-416,00 €, die zur freien Verfügung übrig bleiben müssen
= 284, 81 €, die für die Miete übrig bleiben würden
Dies stellt eine nicht abschließende Berechnung dar, zu der im Einzelfall weitere Abzüge hinzukommen können.